RoHS-Konformität

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Die Direktive 2002/95/EG des europäischen Parlaments und dem Rat der europäischen Union vom 27.01.2003 mit dem Stichtag 01.07.2006 soll der Verminderung von umweltbedenklichen Stoffen in elektrischen oder elektronischen Geräten dienen. Als umweltbedenkliche Stoffe wurden eingestuft:

Quecksilber
Blei
Cadmium
6wertiges Chrom
polybromiertes Biphenyl (PBB)
polybromierter Diphenylether (PBDE)
Bei der Verminderung oder Vermeidung von den oben aufgeführten Stoffen spricht man in der Elektronikfertigung auch von ROHS-Konformität, welche sich als Abkürzung aus der englischen Benennung der Direktive "Reduction of Hazardous Substances" allgemein etabliert hat.

Was bedeutet ROHS-konform?
Elektrische oder elektronische Baugruppen gelten dann als ROHS-konform, wenn die o. g. Bestandteile in einer Konzentration von maximal 0,1% enthalten sind, gemessen an dem Gesamtgewicht des verwendeten Materiales bzw. Ersatzstoffes.

Wann wurde umgestellt?
Bereits seit Oktober 2003 hat die Firma Dorazil Mikro-Elektronik GmbH die Einhaltung dieser Richtlinie konzipiert, die zur Umsetzung der Direktive notwendigen innerbetrieblichen Veränderungen sind seit dem 10.11.2005 komplett abgeschlossen.

Ausnahmen:
Für alle Kunden, deren Produkte von einer Ausnahmeregelung bezüglich der Direktive betroffen sind, fertigen wir weiterhin nicht ROHS-konform.

Die Gesetzes-Direktive als pdf-Datei zum Download
Richtlinie_2002_95_EG_ROHS